Man findet folgende Beteiligungsformen:
a) Aktien oder Aktienfonds
b) Genussrechte
c) stille Beteiligungen (und atypisch stille Beteiligungen)
d) Darlehen (mit und ohne Rangrücktritt)
e) Genossenschaftsanteile (z.B. GLS Gemeinschaftsbank e.G.; BioBoden e.G. (i.Gr.))
f) KG-Anteile (z.B. Ökotest GmbH & Co KG)
g) GmbH Anteile (eher selten)
h) Vereinsmitgliedschaften (zählen nicht als Geldanlage aber dienen der inhaltlichen Teilhabe)
i) GbR / OHG Anteile
Mehr zu den jeweiligen Beteiligungsformen finden Sie im Glossar – welches keine Rechtsberatung oder Anlegerberatung sein soll, sondern allgemein zugängliche Informationen beinhaltet, so dass man sich ein erstes Bild als Anleger machen kann – wie man sich beteiligen kann.
Für diejenigen, die Geldanleger suchen sei angemerkt, dass zu all diesem Themen ein Anwalt und Steuerberater einbezogen werden sollten – Fehler in der Form der Geldanlage können beiden Seiten erhebliche finanzielle Schäden zufügen. Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen.